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Der besondere Knall: F3 Feuerwerk für Pyrotechniker
Der Onlineshop von pyrospecials.de bietet nicht nur Feuerwerkskörper für Jedermann, sondern auch spezielle Produkte für Hobbyfeuerwerker und Pyrotechniker. Im Gegensatz zum klassischen Feuerwerk sind die Knallkörper der Klasse 3 nur unter strengen Auflagen und mit ergänzenden Kosten verkäuflich. Daher sind die Produkte vor allem für Privatpersonen eher zweitrangig. Wir sagen Ihnen dennoch, was beim Kauf der F3 Feuerwerke zu beachten ist.
Abgabe nur an Befähigungs- und Erlaubnisscheininhaber
Das F3 Feuerwerk darf ausschließlich an Personen verkauft werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zudem muss eine Erlaubnis nach §7 bzw. §27 des Sprengstoffgesetzes vorliegen. Alternativ ist der Besitz eines Befähigungsscheins nach §20 SprengG notwendig. Woran liegt das? Die Feuerwerkskörper der Klasse 3 besitzen mehr Sprengstoff, sodass sie grundsätzlich gefährlicher sind als frei verkäufliche Produkte. So darf ein Batteriefeuerwerk bis zu 1000 Gramm Nettoexplosivstoffmasse, kurz NEM, enthalten, während es bei der gewöhnliche Feuerwerksbatterie ohne Einschränkungen maximal 500 Gramm sind. Raketen dürfen bis zu 200 Gramm und Fontänen bis zu 1000 Gramm an Nettoexplosivstoffmasse enthalten.
Was gibt es bei F3 Feuerwerkskörpern zu beachten?
Um die F3 Feuerwerkskörper zu erwerben, müssen Sie im Webshop von pyrospecials.de vorab die erforderlichen Berechtigungen einreichen. Erst dann werden Sie für den Kauf der Produkte freigeschaltet. Bei der Zündung der F3 Feuerwerke müssen Sie zu jeder Zeit die geltenden Richtlinien und Vorschriften einhalten. Dazu gehört beispielsweise, dass zuschauende Personen einen Mindestabstand von 15 Metern einhalten sollten. Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise auf den Verpackungen, damit das Feuerwerk ein freudiges Erlebnis bleibt!
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